Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elite Krankenfahrdienst Franchise-System
Stand: August 2025
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Krankenfahrten, die unter dem Namen Elite Krankenfahrdienst durch ein Unternehmen des Franchise-Systems erbracht werden.
Jeder Standort ist rechtlich selbstständig, arbeitet aber nach denselben Standards.
Die AGB gelten für alle Fahrgäste, Angehörigen, Einrichtungen sowie für alle Personen, die eine Fahrt für jemanden beauftragen.
- Auftragserteilung und Vertragsverhältnis
- Mit der Beauftragung erkennt der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung diese AGB an.
- Fahrten können bestellt werden:
- telefonisch
- per E-Mail
- per Fax
- über das Kontaktformular auf der Webseite
- Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er von Elite bestätigt wurde (mündlich oder schirftlich)
- Ab dann ist der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung dafür verantwortlich, dass die Kosten für die Fahrt bezahlt werden, wenn keine genehmigte Verordnung oder eine Kostenübernahme vorliegt.
- Leistungen
- Elite führt nicht qualifizierte Krankenfahrten durch, z. B. Rollstuhl-, Tragestuhl-, Liegendfahtren.
- Grundlage ist die jeweilige Bestellung oder eine ärztliche Verordnung.
- Liegt bei Fahrtbeginn keine genehmigte Verordnung vor, kann eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben werden.
- Damit verpflichtet sich der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung, die genehmigte Verordnung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nachzureichen.
- Wird die Verordnung nicht rechtzeitig eingereicht oder abgelehnt, müssen der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung die Fahrt komplett selbst bezahlen.
- Pflichten vor der Fahrt
- Der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung muss dafür sorgen, dass alle nötigen Unterlagen (z. B. Transportverordnung, genehmigte Verordnung, Kopie des Befreiungsausweises) vor der Fahrt dem Fahrer übergeben werden.
- Wenn keine Unterlagen vorliegen, muss vor der Fahrt eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben werden.
- Bei der Bestellung muss angegeben werden, ob der Fahrgast von der Zuzahlung befreit ist.
- Elite darf das nicht selbst prüfen oder erfragen.
- Wird es nicht angegeben und später eine Zuzahlung berechnet, muss der Fahrgast das mit der Krankenkasse selbst klären.
- Wenn der Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt nicht angetroffen wird (Leerfahrt), wird der volle Fahrpreis berechnet.
- Die richtige Rechnungsanschrift muss bei der Bestellung angegeben werden. Wenn sie fehlt oder falsch ist, trägt der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung die Kosten für die Adressermittlung.
- Für jede Fahrt wird eine eigene Rechnung gestellt.
- Abrechnung und Zahlung
- Elite arbeitet bargeldlos – Barzahlung ist ausgeschlossen.
- Die Rechnung wird nach der Fahrt an die angegebene Adresse geschickt.
- Wenn eine genehmigte Verordnung vorliegt und ein Vertrag mit der Krankenkasse besteht, wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
- Wenn mit dem gewünschten Kostenträger kein Vertrag besteht (z. B. bei Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder privaten Kassen), gelten die Privatpreise von Elite.
- Dann muss der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung die Kosten selbst übernehmen, wenn keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
- Wird eine Verordnung abgelehnt oder nicht rechtzeitig eingereicht, muss ebenfalls selbst gezahlt werden.
- Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
- Bei offenen Forderungen können Daten zur Durchsetzung an Dienstleister weitergegeben werden (siehe §6).
- Datenschutz
- Mit der Bestellung erklärt sich der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung damit einverstanden, dass die notwendigen Daten verarbeitet werden.
- Die Daten dürfen an folgende Stellen weitergegeben werden, z. B. für Abrechnung oder Inkasso:
- opta data Finance GmbH
- BIT Lettershop GmbH
- Saldaris GmbH
- Creditreform
- Gerichte, Anwälte, Behörden
- Es werden keine Gesundheitsdaten, sondern nur Abrechnungsdaten übermittelt.
- Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
- Stornierung und Leerfahrten
- Eine Leerfahrt liegt vor, wenn der Fahrgast am Abholort nicht erscheint – es wird der volle Fahrpreis berechnet.
- Kostenlose Stornierung ist möglich:
- bis 4 Stunden vorher, wenn der Abholort bis 10 Fahrtkilometer vom Elite-Standort entfernt ist
- bis 24 Stunden vorher, wenn der Abholort mehr als 10 Fahrtkilometer entfernt ist
- Wird nicht rechtzeitig storniert, muss der volle Fahrpreis gezahlt werden.
- Zahlungspflichtig ist jeweils der Fahrgast, die bestellende Person oder die bestellende Einrichtung.
- Verspätung und Haftung
- Elite haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Verspätungen durch Verkehr, Wetter oder äußere Umstände berechtigen nicht zu Erstattung oder Entschädigung.
- Kooperationspartner
Für Kooperationspartner gelten zusätzlich die vereinbarten Leistungen aus dem jeweiligen Vertrag, auch wenn sie von diesen AGB abweichen.
- Gerichtsstand und Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des jeweils beauftragten Elite-Standorts.
- Gültigkeit und Einsicht
Diese AGB gelten mit der Bestellung oder Unterschrift auf dem Fahrtennachweis als akzeptiert.
Die aktuelle Fassung ist jederzeit abrufbar unter:
https://elitekrankenfahrdienst.de/agb